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Rechtsconsulter
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#13 Ungelesener Beitrag von Rechtsconsulter » 30.06.2003 14:34

Keller hat geschrieben:Mal so ne Frage: Mit was für ner Strafe müssen die da so rechnen ?
Da läßt sich ohne Kenntis des Verhaltens, der Vorgeschichte des Täters (und welcher Richter zuständig ist) nur schwer eine Prognose erstellen. Ein Ersttäter in erklärbaren Geldnöten wird bei einem milden Richter mit einer Verwarnung und Strafvorbehalt einer Geldstrafe von 30 - 60 Tagessätzen wegkommen können, bei einer höheren Betrugssumme aber auch mit einer Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung rechnen müssen.
Ein Wiederholungstäter wird regelmäßig einfahren, wobei auch hier die Länge der Freiheitsstrafe von Art und Umfang der Tat sowie von Verhalten des Angeklagten (z.B. geständig, Teil zurück gezahlt, etc.) abhängig ist. Machbar sind bis zu 5 Jahren beim einfachen Betrug (Par. 263 I StGB) und 6 Monate bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen, z.B. gewerbsmäßige Betrügereien (Par. 263 III StGB). Die Gewerbsmäßigkeit ist oft zu bejahen, da der Täter sich eine Einnahmequelle aus den Betrügereien geschaffen hatte. Und dann hagelt es schon mal 2 - 3 Jahre und drüber.
Bei dem Steineversender düfte i.ü. durchaus eine Gewerbsmäßigkeit zu sehen sein. Die Freiheitsstrafe geht also bei 6 Monaten los (keine Geldstrafe möglich). Über 2 Jahre ist dann keine Aussetzung zur Bewährung mehr möglich, da heißt es absitzen und auf 2/3 hoffen.
Tschau RC
Wenn alle Stricke reißen - dann hänge ich mich auf!

Pascal

#14 Ungelesener Beitrag von Pascal » 30.06.2003 14:35

Keller hat geschrieben:Mal so ne Frage: Mit was für ner Strafe müssen die da so rechnen ?
§263 StGB (Betrug): ... bis zu 5 Jahren Haft oder Geldstrafe.

Falls ein Betrug eindeutig nachgewiesen werden kann.

Also besser aufpassen. :)

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Patrick Keller
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#15 Ungelesener Beitrag von Patrick Keller » 30.06.2003 14:37

Hört sich ja ganz gut an, wenn dann wirklich auch was gemacht wird und dem Einzelnen betroffenen geholfen wird, fühl ich mich jetzt wesentlich sicherer (eigentlich ja meine Eltern, da ich ja mit meinen 15 Jahren noch gar nicht bei eBay tätig bin :) )

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frank
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#16 Ungelesener Beitrag von frank » 01.07.2003 09:17

Aber wenn du bei so einem Abzocker erst mitsteigerst und dann nur Backsteine bekommst, nutzt dir selbst ein hartes Durchgreifen erstmal wenig.
1. Hast du den Ärger mit Anzeige, Rechtsanwalt etc. pp. am Bein
2. Ist doch fraglich, ob du deine Kohle wiederbekommst. Was machst du denn wenn der Typ behauptet, die Kohle sei ausgegeben und er lebe von Sozialhilfe?? So weit ich weiß, darf davon nix gepfändet werden.

Und eine gute Beurteilung bei e-bay scheint ja auch nix zu nutzen, Der Steineverkäufer hat sich auch zunächst eine gute Bewertung erarbeitet, um dann schlagartig eine Menge Leute abzuziehen :2gunfire:

frank

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fw77
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#17 Ungelesener Beitrag von fw77 » 01.07.2003 10:34

Am besten wäre lebenslanges Internetverbot. :lol:

Athlonkaempfer

#18 Ungelesener Beitrag von Athlonkaempfer » 01.07.2003 10:46

Die Idee mit dem Internetverbot wäre doch angebracht.

Bei anderen Straftaten wird doch auch der Führerschein eingezogen um den Täter seinen Aktionsradius einzuschränken.
Warum nicht auch wie bei Hackern schon gemacht, hier ein Internetverbot durchsetzen.
Zählt ja nicht zur grundversorgung :black:

Pascal

#19 Ungelesener Beitrag von Pascal » 05.07.2003 08:50

http://heise.de/newsticker/data/jk-04.07.03-007/

Es geht wohl auch ohne Betrug...

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frank
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#20 Ungelesener Beitrag von frank » 05.07.2003 09:27

:badboy: !!
Wer solche Freunde hat... ts, ts, ts

Gruß

frank

MaFi

#21 Ungelesener Beitrag von MaFi » 06.07.2003 19:16

frank hat geschrieben:Wer solche Freunde hat...

... braucht keine feinde :evil:

markus

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