Sorry, aber Wurmi hat in allen Punkten recht. Dieses Urteil kenne ich ebenfalls. Zumal es noch nicht so alt ist, wenn meine Erinnerung nicht trügt. Zumindest 1993 galt noch genau das Gegenteil, siehe OLG Köln, Az. Ss 174/93.Sven hat geschrieben:Ähh, halte ich für völligen Blödsinn - die ganze Geschichte.
Beim ersten Mal klingt diese Regelung ziemlich abstrus. Aber je öfter man drüber nachdenkt, desto klarer wird, daß man mit dem Eigentumsrecht des Autos eben auch die Pflicht erwirbt, selbiges Eigentum im öffentlichen Raum nicht zu einem Hindernis werden zu lassen.
Vor ein paar Wochen hat hier bei uns sogar ein lokaler Radiosender noch einmal darauf hingewiesen, daß alle Urlauber, die ihr Auto an der Straße parken, einen Nachbarn oder Verwandten damit beauftragen sollen, alle paar Tage zu schauen, ob es Probleme damit geben könnte.
Ciao, Michael.